Einleitung:

Allen Leistungen der BaWiG GmbH liegen die nachfolgenden AGB zu Grunde. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1. Anmeldung / Vertragsschluss
1.1. Zu den Angeboten der BaWiG GmbH kann sich jedermann anmelden, der die in der Kursbeschreibung enthaltenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
1.2. Die Anmeldung ist in Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch) oder online über das Buchungsportal der Website https://www.bawig.com/ möglich.
1.3. Anmeldungen werden für beide Seiten rechtsverbindlich, sobald die Anmeldung durch die BaWiG GmbH in Textform per E-Mail, per Fax oder postalisch bestätigt wurde.
1.4. Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, teilt die BaWiG GmbH dies dem Teilnehmer unverzüglich mit.
1.5. Die Bedingungen gelten für jegliche Veranstaltungsform als Präsenz- oder Online-Seminar.

Widerrufsrecht:
Verbraucher gemäß § 13 BGB haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss gegenüber der BaWiG GmbH, Isarstraße 4, 65451 Kelsterbach mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) der Entschluss, die Anmeldung zu widerrufen, erklärt werden.
Für die Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wurde der Vertrag wirksam widerrufen, wird die BaWiG GmbH bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen erstatten. Wird das Widerrufsrecht während einer laufenden Veranstaltung ausgeübt, so ist der BaWiG GmbH ein angemessener Anteil des vereinbarten Honorars zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich mit dem Gesamtumfang der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung.

2. Kosten
2.1.Es handelt sich um reine Teilnahmepreise ggf. können Gebühren für Zertifikate und weitere Dienstleistungen anfallen.
2.2. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Gebühren wird die BaWiG GmbH dies dem Teilnehmer durch die Anmeldebestätigung mitteilen. In diesem Fall wird die Anmeldung erst mit erneuter Zustimmung des Teilnehmers rechtsverbindlich.
2.3. Preisnachlässe oder Rabattvereinbarungen (z. B. durch Exklusivverträge, Gutscheine oder anderen Werbeaktionen) sind nicht übertragbar und können weder ganz oder teilweise gegen Bargeld eingelöst werden. Eine Kombination von Preisnachlässen oder Rabattvereinbarungen ist ebenfalls grds. ausgeschlossen.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Gebühren sind nach Rechnungslegung ohne Abzüge in einer Summe binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten
3.2. Gesonderte Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform
3.3. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 27 Tagen ab Rechnungsdatum bei der BaWiG GmbH eingegangen, so ist die BaWiG GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB geltend zu machen.

4. Ummeldung und Stornierung von Kursteilnehmern
4.1. Die BaWiG GmbH hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung an Lehrgängen diese kurzfristig, spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn, abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
4.2. Die BaWiG GmbH behält sich vor, Änderungen in der Person des Dozenten vorzunehmen, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt und dieser die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann. Ein Anspruch auf Durchführung der Dienstleistung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Gebührenminderung.
4.3. Stornierungen von Buchungen bedürfen immer der Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch).
4.3.1. Stornierungen sind bis 31 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin kostenfrei.
4.3.2. Bei Stornierungen, welche vom 30. Tag bis zum 04. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgen, werden 50% der Gesamtsumme fällig.
4.3.3. Bei Stornierungen, welche ab dem 3. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgen, werden 90% der Gesamtsumme fällig.
4.3.4. Erfolgt die Stornierung nach Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht, so ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten. Die Ummeldung auf eine Ersatzperson ist aber gemäß § 4.4.2. möglich.
4.4. Umbuchungen von Teilnehmern in später stattfindende gleichwertige Lehrgänge und der Austausch von Teilnehmern bedürfen immer der Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch).
4.4.1. Bis zum 31. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn ist die Umbuchung kostenfrei.
4.4.2. Ab dem 30. Tag vor Veranstaltung oder nach Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben.
4.4.3. Es besteht kein Anrecht auf eine Umbuchung in den direkt nachfolgenden gleichwertigen Lehrgang.
 

5. Inhouse Seminare
5.1. Für alle Veranstaltungen bei einem Auftraggeber im Hause (Inhouse) gilt, dass die Verantwortung für Raumgröße und Ausstattung beim Auftraggeber liegt.
5.2. Die vereinbarte maximale Anzahl von Mitarbeitern je nach Veranstaltungsart darf nicht überschritten werden.
5.3. Mitarbeiter, welche, während der Inhouse-Seminare erkranken, haben keinen Rechtsanspruch auf Wiederholung und Abschluss der Schulung. Sie können die Maßnahme jedoch in Absprache und bei entsprechenden Möglichkeiten an anderen Veranstaltungen des Auftragnehmers andernorts nachholen.
5.4. Im Fall einer Stornierung von Inhouse-Seminaren bedarf diese immer der Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch).
5.4.1. Erfolgt die Stornierung eines Inhouse-Seminars ab dem 60. Tag bis zum 31. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn, werden 10% der Gesamtsumme fällig.
5.4.2. Erfolgt die Stornierung vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor geplantem Veranstaltungsbeginn werden 50% der Gesamtsumme fällig.
5.4.3. Bei Stornierungen nach dem 15. Tag vor geplantem Veranstaltungsbeginn werden 90% der Gesamtsumme fällig.
5.4.4. Erfolgt die Stornierung am Tag des Veranstaltungsbeginns oder später, so ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten.

6. Prüfungen und Fehlzeiten
6.1. Prüfungsgebühren der Kammern, Gesundheitsämtern oder anderer Institutionen werden nach der jeweils geltenden Gebührenordnung von der prüfenden Stelle separat erhoben.
6.2. Soweit bei Langzeitlehrgängen (über 100 Unterrichtsstunden) der BaWiG GmbH Prüfungsgebühren anfallen, sind diese im Kursprogramm und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.3. Für Wiederholungsprüfungen bei Nichtbestehen der Regelprüfung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.
6.4. In Kursen, in welchen zur Erlangung des Teilnahmezertifikats eine verbindliche Mindestanwesenheitszeit festgelegt ist, müssen darüberhinausgehende Fehlzeiten unabhängig vom Grund des Fehlens zwingend nachgeholt werden.
6.4.1. Für das Nachholen von Fehlzeiten ist vom Teilnehmer die anteilige Kursgebühr je Nachholtag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 80,00 € zu zahlen.
6.4.2. Es besteht kein Anrecht auf eine Umbuchung in den direkt nachfolgenden gleichwertigen Lehrgang.

7. Sonstige Leistungen
7.1. BaWiG-Zertifikate für die Teilnahme und den Prüfungserfolg sind als Erstzertifikat jeweiligen Kurspreis zu dessen Abschluss enthalten. Die Beantragung und Ausstellung von Zertifikaten durch Dritte (z.B. Fachgesellschaften) kann mit zusätzlichen Gebühren und deren Weiterberechnung an den Teilnehmer verbunden sein.
7.2. Für die Zweitausfertigung einer Teilnahmebescheinigung / eines Zertifikates / eines Zeugnisses werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 € erhoben, die in Vorauskasse nach Rechnungstellung zu entrichten sind.
7.3. Für das erste Mahnschreiben wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 €, für das zweite in Höhe von 15,00 € erhoben.
7.4. Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die BaWiG GmbH die Gründe dafür zu vertreten hat, werden die Bankgebühren dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
 

8. Ausschluss von Teilnehmern
8.1. Teilnehmer, denen gegenüber die BaWiG GmbH noch offene Forderungen hat, können von der weiteren Teilnahme am Bildungsangebot der BaWiG GmbH ausgeschlossen werden.
8.2. Teilnehmer, die gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes eine unter Quarantäne stehende Erkrankung oder deren Symptome haben oder keine aktuelle Impfung oder Negativtestung vorweisen können bzw. deren Durchführung ablehnen, können von der Teilnahme an einer Veranstaltung jederzeit, auch nach Veranstaltungsbeginn, ausgeschlossen werden.
8.3. Sollte der Ausschluss während einer laufenden Dienstleistung erfolgen, so sind die Gebühren hierfür in voller Höhe zu leisten. Erst mit Begleichung der ausstehenden Forderungen erfolgt wieder eine Zulassung zu erneuter regulärer Buchung.

8.4. Zum Schutz der Seminarteilnehmer gelten aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Präsenzveranstaltungen folgende Vertragsbedingungen:

8.4.1. Der Zugang zu den Seminarräumen im Rahmen des Präsenzunterrichts nur den folgenden Personen gestattet:
a. Immunisierte Personen, d.h. vollständig geimpften oder genesenen Personen, die weder typische Symptome einer Coronavirus-Infektion (insbesondere Atemwegssymptome, Husten oder Fieber) noch eine akute Infektion aufweisen. Die vollständige Impfung ist durch ein Zertifikat im digitalen Impfnachweis auf dem Smartphone oder der internationalen Bescheinigungen über Impfungen oder Impfbuch (Impfausweis) in Papierform nachzuweisen. Die vollständige Genesung ist durch Vorlage eines maximal sechs Monate und mind. 28 Tage alten positiven PCR-Testergebnisses in digitaler Form auf dem Smartphone nachzuweisen; oder
b. Personen, die einen Negativnachweis des Coronavirus vorlegen. Anerkannt werden PCR-Tests, wobei die Testvornahme zum Zeitpunkt des Präsenzunterrichts höchstens 48 Stunden zurückliegen darf, sowie Bürgertests (keine Selbsttests), wobei die Testvornahme zum Zeitpunkt des Präsenzunterrichts höchstens 24 Stunden zurückliegen darf.

8.4.2. Personen,
a. bei denen ein aktueller positiver Nachweis des Coronavirus vorliegt,
b. die für das Coronavirus typische Krankheitssymptome, insbesondere Atemwegssymptome, Husten oder Fieber, aufweisen,
c. die binnen der letzten 14 Tage vor dem Präsenzunterricht wissentlich persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, die dann bestätigt mit dem Coronavirus infiziert war,ist der Zugang zu den Seminarräumen nicht gestattet.

8.4.3. Mit Betreten der Seminarräume bestätigt der Teilnehmer, dass keine der vorgenannten Ausschlussgründe bei ihm vorliegen.
Teilnehmer, die keinen Nachweis gem. 8.4.1 erbringen und/oder bei denen ein Ausschlussgrund gem. 8.4.2 vorliegt, kann die Teilnahme am Präsenzunterricht verweigert werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Teilnehmer, die sich bereits in den Seminarräumen befinden, aus diesen ohne Anspruch auf Erstattung der entrichteten Seminargebühr verwiesen werden.

9. Bescheinigungen / Zertifikate / Zeugnisse
9.1. Bescheinigungen / Zertifikate / Zeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BaWiG GmbH. Und werden erst nach vollständiger Begleichung aller Gebühren an den Teilnehmer versendet.
9.2. Falsche Angaben zu Berufsqualifikationen führen dazu, dass dem Teilnehmer keine Bescheinigung / Zertifikat / Zeugnis ausgestellt werden kann bzw. bereits ausgestellte zurückgefordert werden können.
 

10. Haftung
Das jeweilige Bildungsangebot wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand vorbereitet und ausgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die BaWiG GmbH keine Haftung.
10.1. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer Lernerfolgskontrolle kommt eine Minderung oder Rückforderung der Gebühren nicht in Betracht.
10.2. Die BaWiG GmbH übernimmt keine Haftung für Nachteile, welche sich auf Grund fehlender Seminareignung der Teilnehmer ergeben.
10.3. Die BaWiG GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen, Taschen, Laptops, Mobiltelefone etc. Derartige Gegenstände unterliegen der Aufsichtsverantwortung der jeweiligen Eigentümer.
10.4. Die BaWiG GmbH haftet im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die BaWiG GmbH nur insoweit, als dieser auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BaWiG GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BaWiG GmbH beruhen.
 

11. Kooperation

Zur Angebotserweiterung steht die BaWiG GmbH in Kooperationen mit ausgewählten Drittanbietern. Buchungsanfragen bei der BaWiG GmbH für Kurse, die in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt werden, werden für den Nutzer klar erkennbar weitergeleitet. Erfolgt die Kursbuchung eines Kooperations-Kurses auf der Plattform der BaWiG GmbH, wird nicht die BaWiG GmbH, sondern der jeweilige Kooperationspartner Vertragspartner. Die Zuständigkeit wird dem Kunden mit der Kursbuchung deutlich benannt. In diesem Fall übernimmt die BaWiG GmbH keinerlei Gewährleistung für Inhalte und Durchführung der Kurse durch Kooperationspartner.


12. Datenerfassung

Die im Rahmen der Lehrgangsabwicklung notwendigen Daten werden mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.


13. Urheberrechte / Copyright

Mit der Anmeldung zu Bildungsangeboten verpflichtet sich der Teilnehmer / Auftraggeber zur Beachtung folgender Vereinbarung: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch, elektronisch oder durch zukünftige Verfahren vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet noch anderweitig genutzt werden.

Verstößt ein Teilnehmer / Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, so wird eine schadensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR je Verstoß fällig.


14. Gerichtsstand

Soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtstand besteht, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der BaWiG GmbH.


15. Schlussbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehungen der BaWiG GmbH und die gesamten Rechtsbeziehungen mit Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Abweichend von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehandelte Vereinbarung sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

WICHTIGE ANMERKUNG ZUR GLEICHSTELLUNG IN DER SPRACHVERWENDUNG

In allen Texten wurde überwiegend die männliche Schreibweise verwendet. Wir gehen selbstverständlich von einer Gleichstellung von Mann und Frau aus und haben ausschließlich zur besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet. In allen Fällen gilt jeweils die weibliche und männliche Form. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.